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Zuständigkeit
Das Amtsgericht ist erstinstanzliches Gericht in Zivil-, Familien- und Strafsachen.
Beim Amtsgericht wird außerdem das Handels-, Vereins- und Güterrechtsregister geführt.
Als Vollstreckungsgericht ist es zuständig für alle Vollstreckungssachen bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat.
Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren".
Organisation / Zuständigkeiten:
Das Amtsgericht Schwetzingen gehört zum Landgerichtsbezirk Mannheim und ist örtlich zuständig für Schwetzingen, Brühl, Ketsch, Hockenheim, Altlußheim, Neulußheim, Reilingen, Oftersheim und Plankstadt.
Für Zwangsversteigerungs- und Insolvenzverfahren sowie die Führung des Handelsregisters ist das Amtsgericht Mannheim zentral zuständig.
Gerichtsvollzieher:
Für den Bezirk des Amtsgerichts Schwetzingen sind 6 Gerichtsvollzieher zuständig.
Auskünfte erteilt: Gerichtsvollzieherverteilerstelle, Zeyherstr. 6, Zi. 17