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Geschäftsverteilungsplan
Die Verteilung der Geschäfte, das heißt der neu eingehenden Klagen, Anklagen, Beschwerden und sonstigen Sachen auf die einzelnen Richter beim Amtsgericht wird jährlich durch das Präsidium des Amtsgerichts im Geschäftsverteilungsplan beschlossen (Rechtsgrundlage: §21e Gerichtsverfassungsgesetz). Damit wird dem Grundsatz des gesetzlichen Richters Rechnung getragen: "Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden" (Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz, §16 Satz 2 Gerichtsverfassungsgesetz). Dieser Grundsatz verlangt auch, dass die Kriterien, nach denen die Fälle auf die einzelnen Richter verteilt werden, im voraus und nach allgemeinen Gesichtspunkten bestimmt sind.
Deshalb beschließt das Präsidium im Geschäftsverteilungsplan, mit welchen Richtern und Arbeitskraftanteilen die Abteilungen personell besetzt sind und für welche Fälle die Richter zuständig sein sollen. Das Präsidium ist ein Selbstverwaltungsorgan der Richter. Es wird von allen Richtern des Gerichts gewählt.
Hier finden Sie den aktuellen Jahresgeschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Schwetzingen.
Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Änderungen im Geschäftsverteilungsplan während des laufenden Kalenderjahres, z.B. wegen eines Richterwechsels, nicht über die Homepage des Gerichts aufgerufen werden können. Änderungsbeschlüsse des Präsidiums können jedoch im Bedarfsfall nach Terminvereinbarung bei Gericht eingesehen werden.